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Baulicher Masterplan UKSH

Wie die meisten Universitätskliniken stand das UKSH seit Beginn der 2000er Jahre vor vielen Herausforderungen. Zu diesen zählten unter anderem:

  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit
  • Beginnender Personalmangel
  • Digitalisierung und Technologisierung
  • Finanzierung und Budgetierung.

Dieser Handlungsdruck führte zu einer Strukturanalyse, in deren Ergebnis folgende medizinische und wirtschaftliche Ziele formuliert wurden:

  • Schaffung der baulichen und funktionellen Voraussetzung für eine moderne, interdisziplinär ausgerichtete Medizin mit Schwerpunktsetzungen im Verbund beider Campi
  • Zukunftsorientierte Ausrichtung auf demografischen Wandel und medizinischen Fortschritt
  • Erzielung von wirtschaftlichen Synergien durch Effizienzsteigerungen im Prozessmanagement und durch Vermeidung von Doppelvorhaltungen
  • Erzielung von Expansionspotenzialen durch Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und kundenorientierte Attraktivitätssteigerung mit Verbesserung des medizinisch-pflegerischen und baulich-funktionellen Standards
  • Nutzung der Synergieeffekte zwischen Krankenversorgung, Forschung und Lehre in einem Universitätsklinikum.

Mit der Umsetzung der zuvor genannten Ziele beauftragte der Aufsichtsrat des UKSH und das Land Schleswig-Holstein den Vorstand, welcher zur Umsetzung der genannten Anforderungen den baulichen Masterplan und somit das Projekt „UKSH der Zukunft“ initiierte.

Das Projektteam stellte sich zum Projektstart 2010 wie folgt dar:

  • Partnerschaften Deutschland, 
  • •GOERG,
  • ABG,
  • UKSH.

Nach Projektstart wurden die übergeordneten Aufgabenstellungen sachlogisch geordnet und innachstehenden Teilprojekten zusammengefasst:

  • Interdisziplinäre Notaufnahme mit angeschlossener Aufnahmestation
  • Zentraler stationärer und zentraler ambulanter OP
  • Interdisziplinäre Pflege
  • Logistik und Patientenversorgung
  • interdisziplinäres Ambulanzzentrum
  • Interdisziplinäre Diagnostik
  • Energetische Optimierung und Erneuerung.

Mit Inkrafttreten des neuen Energieeffizienzgesetzes 2023 ergab sich eine zusätzliche Herausforderung, da die Gesetzgebung das UKSH bis 2045 zur Senkung des Endenergieverbrauchs um 45 Prozent verpflichtet. Hierfür wurde ein Transformationskonzept entwickelt, welches die wesentlichen Hebel zur Senkung der Endenergie enthält und inhaltlich im Teilprojekt „Energetische Optimierung und Erneuerung“ mit aufgenommen wurde.

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