Wie die meisten Universitätskliniken stand das UKSH seit Beginn der 2000er Jahre vor vielen Herausforderungen. Zu diesen zählten unter anderem:
Dieser Handlungsdruck führte zu einer Strukturanalyse, in deren Ergebnis folgende medizinische und wirtschaftliche Ziele formuliert wurden:
Mit der Umsetzung der zuvor genannten Ziele beauftragte der Aufsichtsrat des UKSH und das Land Schleswig-Holstein den Vorstand, welcher zur Umsetzung der genannten Anforderungen den baulichen Masterplan und somit das Projekt „UKSH der Zukunft“ initiierte.
Das Projektteam stellte sich zum Projektstart 2010 wie folgt dar:
Nach Projektstart wurden die übergeordneten Aufgabenstellungen sachlogisch geordnet und innachstehenden Teilprojekten zusammengefasst:
Mit Inkrafttreten des neuen Energieeffizienzgesetzes 2023 ergab sich eine zusätzliche Herausforderung, da die Gesetzgebung das UKSH bis 2045 zur Senkung des Endenergieverbrauchs um 45 Prozent verpflichtet. Hierfür wurde ein Transformationskonzept entwickelt, welches die wesentlichen Hebel zur Senkung der Endenergie enthält und inhaltlich im Teilprojekt „Energetische Optimierung und Erneuerung“ mit aufgenommen wurde.