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Schlaganfall-Lotsinnen und -Lotsen stärken die Eigenverantwortung durch Edukation

Schlaganfälle gehören (nicht nur in Sachsen) zu den häufigsten Todesursachen und sind vielfach Grund für eine Behinderung. Ihre Nachsorge ist komplex und für Betroffene und Angehörige oft schwer zu überblicken. Mit SOS-Care – Hilfe nach Schlaganfall hat das Universitätsklinikum Dresden ein Case-Management-Programm aufgebaut, das der Sekundärprävention nach einem Schlaganfall zu mehr Erfolg verhilft. Die Schlaganfall-Lotsinnen und -Lotsen stärken die Eigenverantwortung durch Edukation, helfen durch die vielfältigen Problemlagen und stellen sicher, dass die Medikamentenverordnung konsequent umgesetzt wird. Das sorgt für bessere klinische Ergebnisse nach dem Schlaganfall und für mehr Lebensqualität der Betroffenen. Grundlage ist ein Vertrag zur besonderen Versorgung gemäß §140a SGB V mit der AOK Plus für den Raum Dresden.

Eine koordinierte Schlaganfallnachsorge erscheint hinsichtlich der Komplexität der Erkrankung sinnvoll. Sie zielt darauf ab, den Dialog zwischen den einzelnen Elementen der Schlaganfallversorgungskette zu verbessern und die Einhaltung von Therapiezielen der Sekundärprävention entsprechend den Leitlinien sicherzustellen. Qualifiziertes Case Management steht im Mittelpunkt des Versorgungsprogramms. Die Case Manager und Managerinnen durchlaufen die standardisierte und zertifizierte Weiterbildung der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC). Der Case Manager steuert die Behandlungsprozesse und dokumentiert Qualitätsindikatoren, anhand derer der Verlauf festgehalten wird. Er besucht zu Beginn der Betreuungsphase den Patienten zu Hause, um dort über Risikofaktoren, Medikamente, Hilfsmittel, mögliche wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und die weitere Gestaltung der Therapie zu sprechen. So erhält er ein umfassendes Bild des Patienten und kann gezielt die Therapiebausteine kombinieren. In der SOS-Care-Gruppe zeigte sich eine deutliche reduzierte Rezidivrate im Vergleich zur Kontrollgruppe (s. Publikationen auf der Website).

Ebenso zeigte sich ein deutlicher Unterschied bei der stationären Pflegebedürftigkeit. Eine höhere Zielerreichung war bei der Blutdruckeinstellung und der vollständigen Sekundärprophylaxe zu verzeichnen. Bei der Auswertung der Lebensqualität konnte kein relevanter Unterschied zwischen den beiden Gruppen festgestellt werden. Ziel ist es, die Betreuung durch Case Manager oder Patientenlotsen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung im SGB V zu verankern und damit in die Regelversorgung zu überführen.

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