Angststörungen und Depression treten gehäuft bei Patienten im Bereich der stationären somatischen Versorgung auf. Gerade in der Dermatologie, wo oft eine Behandlung von chronischen Erkrankungen erfolgt und die Gefahr der Stigmatisierung durch die Gesellschaft aufgrund der Hauterkrankung besteht, stellen psychische Komorbiditäten ein häufiges Problem dar. In stationärer dermatologischer Behandlung gibt ca. jeder 7. Patient suizidale Gedanken an. Psychische Komorbiditäten können dabei aus dermatologischen Erkrankungen resultieren, aber auch diese verschlechtern.
Für Pflegekräfte ist der Umgang mit Patienten mit ängstlichen und depressiven Begleitsymptomen eine besondere Herausforderung: Pflegekräfte in der Dermatologie stehen in einem besonders engen Kontakt mit den Patienten, da durch sie in der Regel die topische Therapie erbracht wird. Damit besteht eine enge Bindung zwischen Patient und Pflegekraft, was die Wahrscheinlichkeit für offene Gespräche erhöht. Ängste, Sorgen und seelische Belastungen der Patienten binden daher meist große zeitliche Ressourcen durch einen erhöhten Rede- und Zuwendungsbedarf. In Zeiten zunehmender Personalknappheit im pflegerischen Bereich ist es kaum möglich, diesen ängstlich-depressiven Patienten gerecht zu werden, zumal auch in der Ausbildung kein ausreichender Fokus auf diese Patientengruppe und die entsprechende Behandlung gelegt wird.
Im Oktober 2017 wurde deswegen im UKE am Zentrum für Innere Medizin, zu dem die Dermatologie gehört, eine AG „psychische Komorbidität“ zur besseren Versorgung von Patienten mit psychischen Komorbiditäten und Entlastung der Pflege gegründet. Als Ergebnis hieraus erfolgt seit Januar 2018 nun im Bereich der stationären dermatologischen Versorgung ein Screening auf psychische Komorbiditäten anhand eines kurzen Fragebogens, dem sogenannten PHQ-4, welcher vier Fragen zur Ängstlichkeit und Depression stellt. Die Erhebung des Fragebogens nimmt dabei knapp zwei Minuten in Anspruch und erfolgt direkt in die digitale Patientenakte. Wird hierbei ein bestimmter Punktwert erreicht, erfolgt die automatische Anforderung eines psychosomatischen Konsils. Hierdurch erfolgt in der Regel spätestens am Folgetag ein einstündiges Gespräch mit einem fachkundigen Mitarbeiter aus der Psychosomatik. Dadurch wird Betroffenen ausreichend Raum und Zeit für ihre psychischen Beschwerden gegeben. Gleichzeitig werden die Kapazitäten der Pflege entlastet und eine verbesserte ganzheitliche Behandlung der Patienten sichergestellt.